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03.05.2024

Neuer Tarifvertrag für Friseur*innen in NRW

Seit dem 01.05.2024 gilt eine Tarifsteigerung von 4,35 Prozent in allen Vergütungsgruppen.

Wie der Zentralverband des Deutschen Frisuerhandwerks (ZV) vermeldet, haben der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen unter dem Vorsitz von Ingo Lanowksi und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.

Er tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren.

Die Tariferhöhung beginnt ab dem 01.05.2024 mit einer Tarifsteigerung von 4,35 Prozent in allen Vergütungsgruppen. Ab dem 01.01.2025 werden die Vergütungsgruppen nochmals um weitere 3,80 Prozent angehoben, so der ZV.

Den Tarifpartnern sei es wichtig gewesen, mit Augenmaß zu verhandeln, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation im Friseurhandwerk und den gestiegenen Lebenshaltungskosten durch die derzeitige Inflationsrate. Der neue Tarifvertrag in NRW soll für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit gleiche Vergütungen und gleiche Kosten für alle Arbeitgeber in NRW bestehen.